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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Im betrieblichen Alltag mit Gefahrstoffen spielt Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eine zentrale Rolle.

Kurz gesagt

Die Gefahrstoffverordnung regelt in Deutschland den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz.

Was Sie wissen sollten

Sie konkretisiert unter anderem Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung, zu Schutzmaßnahmen und zur innerbetrieblichen Kennzeichnung, ergänzend zur europäischen CLP-Verordnung, die die Einstufung und Kennzeichnung selbst regelt.

Die wichtigsten Fakten

GeltungsbereichUmgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz in Deutschland
Verhältnis zur CLP-VerordnungCLP regelt EU-weit Einstufung und Kennzeichnung, GefStoffV regelt ergänzend den betrieblichen Umgang in Deutschland
KernpflichtGefährdungsbeurteilung vor Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Kurz beantwortet

Sind alle neun GHS-Piktogramme gleich häufig?

Nein, manche wie die Flamme (GHS02) oder das Ausrufezeichen (GHS07) kommen im Alltag deutlich häufiger vor als etwa das Kleeblattsymbol für radioaktive Stoffe.

Reicht das Piktogramm allein zur Gefahreneinschätzung?

Nein, für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung sind zusätzlich H-Sätze, P-Sätze, Signalwort und das Sicherheitsdatenblatt heranzuziehen.

Gilt die Gefahrstoffverordnung auch für Privathaushalte?

Nein, sie richtet sich an Arbeitgeber und den beruflichen Umgang mit Gefahrstoffen, nicht an die private Nutzung von Haushaltsprodukten.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine systematische Einschätzung der Risiken einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen, auf deren Grundlage Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr auf letzte Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte zu einem konkreten Stoff ist das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers heranzuziehen.