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Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Sicherheitsdatenblatt (SDB) betrifft alle, die beruflich mit Gefahrstoffen oder Gefahrgut zu tun haben.

Im Überblick

Das Sicherheitsdatenblatt liefert strukturierte Informationen zu einem Gefahrstoff für den sicheren beruflichen Umgang.

Was das bedeutet

Nach der REACH-Verordnung ist ein Sicherheitsdatenblatt in 16 fest vorgeschriebene Abschnitte gegliedert, von der Identifikation des Stoffes bis zu Entsorgungshinweisen.

Wichtige Eckdaten

RechtsgrundlageREACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Anzahl Abschnitte16, in fester Reihenfolge vorgeschrieben
Wer erhält esGewerbliche Abnehmer auf Anfrage, meist durch Hersteller oder Lieferanten bereitgestellt

Kurz beantwortet

Gilt GHS weltweit identisch?

Das GHS-System ist internationaler Rahmen, die konkrete rechtliche Umsetzung wie die EU-CLP-Verordnung kann sich im Detail zwischen Ländern unterscheiden.

Reicht das Piktogramm allein zur Gefahreneinschätzung?

Nein, für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung sind zusätzlich H-Sätze, P-Sätze, Signalwort und das Sicherheitsdatenblatt heranzuziehen.

Muss jeder Gefahrstoff ein Sicherheitsdatenblatt haben?

Grundsätzlich ja für als gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische, die gewerblich abgegeben werden, mit einigen im Detail geregelten Ausnahmen.

Was steht in Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts?

Die Einstufung des Stoffes oder Gemischs einschließlich der zutreffenden GHS-Piktogramme, Signalwörter und H-Sätze.

Ist ein Sicherheitsdatenblatt für Privatpersonen gedacht?

Nein, es richtet sich in erster Linie an gewerbliche und berufliche Anwender, für Verbraucherprodukte gelten vereinfachte Kennzeichnungspflichten direkt am Etikett.

Diese Seite dient der allgemeinen Wissensvermittlung, nicht der rechtsverbindlichen Einstufung eines bestimmten Produkts oder Transportguts.