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Signalwörter: Gefahr und Achtung

Diese Seite zu Signalwörter: Gefahr und Achtung bündelt Rechtsgrundlage, wichtige Eckdaten und häufige Fragen.

Kurzüberblick

Das Signalwort zeigt auf einen Blick, wie schwerwiegend die Gefahr eines Stoffes im Vergleich einzuordnen ist.

Was dahintersteckt

Die CLP-Verordnung kennt zwei Signalwörter: 'Gefahr' für die schwerwiegenderen Gefahrenkategorien und 'Achtung' für weniger schwerwiegende. Manche geringfügigen Einstufungen kommen ganz ohne Signalwort aus.

Wichtige Eckdaten

GefahrKennzeichnet die schwerwiegenderen Gefahrenkategorien
AchtungKennzeichnet weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien
Kein SignalwortMöglich bei geringfügigeren Einstufungen ohne Pflicht zum Signalwort

Häufige Fragen

Sind diese Angaben rechtsverbindlich?

Nein, diese Seite ist eine redaktionelle Orientierungshilfe. Rechtsverbindlich sind die aktuelle CLP-Verordnung, das ADR sowie das konkrete Sicherheitsdatenblatt oder Lieferantenetikett.

Reicht das Piktogramm allein zur Gefahreneinschätzung?

Nein, für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung sind zusätzlich H-Sätze, P-Sätze, Signalwort und das Sicherheitsdatenblatt heranzuziehen.

Kann ein Produkt mehrere Signalwörter gleichzeitig tragen?

Nein, pro Kennzeichnungsetikett wird nur das jeweils schwerwiegendere zutreffende Signalwort verwendet, auch wenn mehrere Gefahren vorliegen.

Ist ein Produkt ohne Signalwort automatisch ungefährlich?

Nicht zwingend, es bedeutet lediglich, dass keine Einstufung vorliegt, die ein Signalwort nach CLP-Verordnung vorschreibt.

Diese Übersicht ersetzt nicht die fachkundige Einzelfallprüfung durch eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten.