Explodierende Bombe
Wer auf einem Etikett das Symbol Explodierende Bombe (GHS01) sieht, sollte die zugehörige Gefahrenklasse kennen.
Kurz gesagt
Warnt vor explosiven Stoffen, Gemischen und Gegenständen, die durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen detonieren können.
Im Detail erklärt
Kennzeichnet explosive Stoffe und Gemische sowie selbstzersetzliche Stoffe und organische Peroxide mit Explosionsgefahr.
| Häufige Fälle | Feuerwerkskörper, bestimmte Sprengstoffe, manche selbstzersetzliche organische Peroxide |
|---|---|
| Übliches Signalwort | Meist Gefahr (bei höheren Gefahrenkategorien) |
| Relevante H-Sätze | H200-H206 (u. a. instabil explosiv, Explosionsgefahr durch Schlag/Reibung/Feuer) |
Noch offene Fragen
Sind diese Angaben rechtsverbindlich?
Nein, diese Seite ist eine redaktionelle Orientierungshilfe. Rechtsverbindlich sind die aktuelle CLP-Verordnung, das ADR sowie das konkrete Sicherheitsdatenblatt oder Lieferantenetikett.
Betreffen ADR-Klassen auch den Transport innerhalb Deutschlands?
Ja, über die deutsche Gefahrgutverordnung GGVSEB werden die ADR-Vorschriften auch auf innerstaatliche Transporte angewendet.
Reicht das Symbol allein, um die Gefahr einzuschätzen?
Nein, für die vollständige Gefährdungsbeurteilung sind zusätzlich H-Sätze, P-Sätze, Signalwort und das Sicherheitsdatenblatt heranzuziehen.
Ist jeder explosive Stoff automatisch mit GHS01 gekennzeichnet?
Die Kennzeichnungspflicht richtet sich nach der konkreten Einstufung gemäß CLP-Verordnung, nicht jede geringe Gefährdung erfordert zwingend ein Piktogramm.
Wir sind keine Behörde und keine amtliche Prüfstelle. Für die rechtssichere Einstufung und Kennzeichnung eines konkreten Stoffes ist fachkundige Beratung erforderlich.