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Gefahr.net
GHS06

Totenkopf mit gekreuzten Knochen

Wer sich mit Gefahrstoffen beschäftigt, sollte GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen) und seine Bedeutung sicher einordnen können.

Kurz gesagt

Kennzeichnet akut toxische Stoffe mit Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

Erklärung

Warnt vor Stoffen, die bereits in geringer Menge zu schweren, potenziell tödlichen Vergiftungen führen können.

PraxisbeispieleBestimmte Pflanzenschutzmittel, hochtoxische Industriechemikalien
Übliches SignalwortMeist Gefahr
Relevante H-SätzeH300-H331 (u. a. lebensgefährlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen)

Häufig gestellte Fragen

Ändern sich diese Regeln häufig?

Die Grundstruktur ist stabil, einzelne Details wie neue Gefahrenklassen oder ADR-Novellen werden aber regelmäßig aktualisiert, zuletzt etwa im Rahmen der Reform 2024/2865.

Wer legt die Einstufung eines Stoffes fest?

In der Regel der Hersteller oder Inverkehrbringer nach den Kriterien der CLP-Verordnung bzw. bei Gefahrgut nach den ADR-Kriterien, teils mit behördlicher Harmonisierung.

Wie unterscheidet sich GHS06 von GHS08?

GHS06 warnt vor akuter, kurzfristiger Lebensgefahr, GHS08 kennzeichnet dagegen Langzeit-Gesundheitsgefahren wie krebserzeugende oder erbgutverändernde Wirkung.

Reicht Handschutz allein zum Schutz vor Stoffen mit diesem Symbol?

Meist nicht, je nach Aufnahmeweg sind zusätzlich Atemschutz oder weitere persönliche Schutzausrüstung nach Sicherheitsdatenblatt erforderlich.

Diese Übersicht ersetzt nicht die fachkundige Einzelfallprüfung durch eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten.

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