Ätzwirkung
Ätzwirkung (GHS05) ist eines der neun Kernsymbole der GHS-Kennzeichnung, verbindlich seit der CLP-Verordnung.
Zusammengefasst
Warnt vor Stoffen, die schwere Verätzungen der Haut und Augenschäden verursachen sowie Metalle angreifen können.
Was Sie wissen sollten
Kennzeichnet hautätzende, augenschädigende und metallkorrosive Stoffe.
| Konkrete Beispiele | Konzentrierte Säuren und Laugen, viele Reinigungsmittel in konzentrierter Form |
|---|---|
| Übliches Signalwort | Meist Gefahr |
| Relevante H-Sätze | H290, H314, H318 (kann gegenüber Metallen korrosiv sein, verursacht schwere Verätzungen, verursacht schwere Augenschäden) |
Fragen und Antworten
Betreffen ADR-Klassen auch den Transport innerhalb Deutschlands?
Ja, über die deutsche Gefahrgutverordnung GGVSEB werden die ADR-Vorschriften auch auf innerstaatliche Transporte angewendet.
Ändern sich diese Regeln häufig?
Die Grundstruktur ist stabil, einzelne Details wie neue Gefahrenklassen oder ADR-Novellen werden aber regelmäßig aktualisiert, zuletzt etwa im Rahmen der Reform 2024/2865.
Ist Ätzwirkung dasselbe wie Reizwirkung (GHS07)?
Nein, Ätzwirkung bezeichnet dauerhafte Gewebeschäden, während Reizwirkung meist vorübergehende, weniger schwere Effekte beschreibt.
Warum wird zusätzlich vor Metallkorrosion gewarnt?
Weil manche ätzenden Stoffe nicht nur Haut und Augen, sondern auch Behälter und Ausrüstung aus Metall angreifen können.
Alle Angaben ohne Gewähr auf letzte Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte zu einem konkreten Stoff ist das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers heranzuziehen.