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GHS05

Ätzwirkung

Ätzwirkung (GHS05) ist eines der neun Kernsymbole der GHS-Kennzeichnung, verbindlich seit der CLP-Verordnung.

Zusammengefasst

Warnt vor Stoffen, die schwere Verätzungen der Haut und Augenschäden verursachen sowie Metalle angreifen können.

Was Sie wissen sollten

Kennzeichnet hautätzende, augenschädigende und metallkorrosive Stoffe.

Konkrete BeispieleKonzentrierte Säuren und Laugen, viele Reinigungsmittel in konzentrierter Form
Übliches SignalwortMeist Gefahr
Relevante H-SätzeH290, H314, H318 (kann gegenüber Metallen korrosiv sein, verursacht schwere Verätzungen, verursacht schwere Augenschäden)

Fragen und Antworten

Betreffen ADR-Klassen auch den Transport innerhalb Deutschlands?

Ja, über die deutsche Gefahrgutverordnung GGVSEB werden die ADR-Vorschriften auch auf innerstaatliche Transporte angewendet.

Ändern sich diese Regeln häufig?

Die Grundstruktur ist stabil, einzelne Details wie neue Gefahrenklassen oder ADR-Novellen werden aber regelmäßig aktualisiert, zuletzt etwa im Rahmen der Reform 2024/2865.

Ist Ätzwirkung dasselbe wie Reizwirkung (GHS07)?

Nein, Ätzwirkung bezeichnet dauerhafte Gewebeschäden, während Reizwirkung meist vorübergehende, weniger schwere Effekte beschreibt.

Warum wird zusätzlich vor Metallkorrosion gewarnt?

Weil manche ätzenden Stoffe nicht nur Haut und Augen, sondern auch Behälter und Ausrüstung aus Metall angreifen können.

Alle Angaben ohne Gewähr auf letzte Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte zu einem konkreten Stoff ist das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers heranzuziehen.

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