Explosive Stoffe und Gegenstände
Diese Seite zu Klasse 1 (Explosive Stoffe und Gegenstände) erklärt, welche Güter darunterfallen und was beim Transport zu beachten ist.
Zusammengefasst
Stoffe und Gegenstände, die durch chemische Reaktion explosionsartig Gas und Wärme freisetzen können.
| Gefahrzettel | Orangefarbene Raute mit Explosionssymbol, unterschiedliche Unterklassen-Ziffer |
|---|---|
| Unterklassen | 1.1 bis 1.6, gestaffelt nach Explosionsgefahr (Massenexplosion bis sehr geringe Gefahr) |
| Konkrete Beispiele | Feuerwerkskörper, Sprengstoffe, Munition |
Noch offene Fragen
Sind diese Angaben rechtsverbindlich?
Nein, diese Seite ist eine redaktionelle Orientierungshilfe. Rechtsverbindlich sind die aktuelle CLP-Verordnung, das ADR sowie das konkrete Sicherheitsdatenblatt oder Lieferantenetikett.
Wie oft wird das ADR-Regelwerk aktualisiert?
Alle zwei Jahre, die jeweils neue Fassung tritt in der Regel zum 1. Januar in Kraft, mit einer Übergangsfrist für die Umstellung.
Was bedeuten die Unterklassen bei Klasse 1?
Sie staffeln die Gefahr von einer Massenexplosionsgefahr (1.1) bis zu einer sehr geringen Gefahr ohne Massenexplosionsrisiko (1.6).
Gibt es bei Klasse 1 Erleichterungen für Kleinmengen wie bei anderen Klassen?
Nach den ADR-Vorschriften gilt für die meisten Unterklassen von Klasse 1 kein reguläres Freimengen-System wie bei anderen Gefahrgutklassen.
Rechtsgrundlagen und Klassifizierungen ändern sich gelegentlich, etwa durch neue EU-Verordnungen oder ADR-Novellen. Prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Fassung der jeweiligen Rechtsquelle.