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Gefahr.net
Klasse 4

Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4 (Entzündbare feste Stoffe) ist eine von neun ADR-Gefahrgutklassen, die den Straßentransport gefährlicher Güter regeln.

Kurzüberblick

Feste Stoffe, die leicht entzündbar sind, sich selbst entzünden können oder bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase freisetzen.

GefahrzettelRot-weiß gestreiftes Flammensymbol bzw. spezifische Symbole je Unterklasse
Unterklassen4.1 entzündbar, 4.2 selbstentzündlich, 4.3 in Kontakt mit Wasser entzündbare Gase
Häufige FälleZündhölzer, bestimmte Metallpulver, Calciumcarbid

Kurz beantwortet

Sind diese Angaben rechtsverbindlich?

Nein, diese Seite ist eine redaktionelle Orientierungshilfe. Rechtsverbindlich sind die aktuelle CLP-Verordnung, das ADR sowie das konkrete Sicherheitsdatenblatt oder Lieferantenetikett.

Gilt GHS weltweit identisch?

Das GHS-System ist internationaler Rahmen, die konkrete rechtliche Umsetzung wie die EU-CLP-Verordnung kann sich im Detail zwischen Ländern unterscheiden.

Was unterscheidet Klasse 4.3 von den anderen Unterklassen?

Klasse 4.3 kennzeichnet Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase freisetzen, ein besonderes Risiko etwa bei Löscheinsätzen mit Wasser.

Können sich Stoffe der Klasse 4.2 ohne äußere Zündquelle entzünden?

Ja, das ist gerade die Besonderheit dieser Unterklasse: Selbstentzündung kann auch ohne Funken oder offene Flamme eintreten.

Alle Angaben ohne Gewähr auf letzte Vollständigkeit. Für verbindliche Auskünfte zu einem konkreten Stoff ist das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers heranzuziehen.

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