Radioaktive Stoffe
Diese Übersicht zu Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) fasst Gefahrzettel, Beispiele und wichtige Besonderheiten zusammen.
Im Überblick
Stoffe, die ionisierende Strahlung aussenden und daher besonderen Transport- und Kennzeichnungsvorschriften unterliegen.
| Gefahrzettel | Kleeblattsymbol auf gelb-weißem Grund, gestaffelt nach Kategorie I bis III |
|---|---|
| Unterklassen | Einstufung nach Aktivität und Transportindex, keine klassischen Verpackungsgruppen wie bei anderen Klassen |
| Praxisbeispiele | Radioaktive Isotope für medizinische oder industrielle Anwendungen |
Häufige Fragen
Wie oft wird das ADR-Regelwerk aktualisiert?
Alle zwei Jahre, die jeweils neue Fassung tritt in der Regel zum 1. Januar in Kraft, mit einer Übergangsfrist für die Umstellung.
Reicht das Piktogramm allein zur Gefahreneinschätzung?
Nein, für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung sind zusätzlich H-Sätze, P-Sätze, Signalwort und das Sicherheitsdatenblatt heranzuziehen.
Warum hat Klasse 7 keine Verpackungsgruppen wie andere Klassen?
Weil die Einstufung stattdessen über Aktivität und Transportindex erfolgt, ein eigenes System, das der besonderen Gefährdung durch Strahlung Rechnung trägt.
Wer darf radioaktive Stoffe der Klasse 7 transportieren?
Das unterliegt strengen, zusätzlich zum ADR bestehenden strahlenschutzrechtlichen Vorschriften und speziellen Genehmigungen.
Rechtsgrundlagen und Klassifizierungen ändern sich gelegentlich, etwa durch neue EU-Verordnungen oder ADR-Novellen. Prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Fassung der jeweiligen Rechtsquelle.