Gase
Klasse 2 (Gase) ist eine von neun ADR-Gefahrgutklassen, die den Straßentransport gefährlicher Güter regeln.
Im Überblick
Verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte oder gelöste Gase, transportiert unter Druck.
| Gefahrzettel | Je nach Untergruppe unterschiedliche Gefahrzettel (z. B. Gasflasche, Flamme, Totenkopf) |
|---|---|
| Unterklassen | 2.1 entzündbar, 2.2 nicht entzündbar/nicht giftig, 2.3 giftig |
| Beispiele | Propan, Sauerstoff, Stickstoff, Ammoniak, Chlor |
Häufige Fragen
Sind diese Angaben rechtsverbindlich?
Nein, diese Seite ist eine redaktionelle Orientierungshilfe. Rechtsverbindlich sind die aktuelle CLP-Verordnung, das ADR sowie das konkrete Sicherheitsdatenblatt oder Lieferantenetikett.
Reicht das Piktogramm allein zur Gefahreneinschätzung?
Nein, für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung sind zusätzlich H-Sätze, P-Sätze, Signalwort und das Sicherheitsdatenblatt heranzuziehen.
Was bedeuten die Buchstabencodes bei Gasen?
Sie kennzeichnen die Hauptgefahr: A für erstickend, F für entzündbar, T für giftig und O für oxidierend.
Ist jedes Gas automatisch gefährlich im Sinne von Klasse 2?
Ja, sämtliche unter Druck stehenden Gase fallen grundsätzlich unter Klasse 2, die konkrete Untergruppe hängt von der jeweiligen Eigenschaft ab.
Diese Seite ist eine redaktionelle Orientierungshilfe, keine individuelle Gefährdungsbeurteilung, Rechtsberatung oder amtliche Einstufung. Maßgeblich bleiben stets die aktuelle CLP-Verordnung bzw. das ADR, das konkrete Lieferantenetikett oder Sicherheitsdatenblatt sowie die fachkundige Prüfung im Einzelfall.