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Gefahr.net
Klasse 8

Ätzende Stoffe

Klasse 8 umfasst im ADR-Regelwerk die Gruppe Ätzende Stoffe, mit eigenen Vorschriften für Verpackung und Kennzeichnung.

Das Wichtigste zuerst

Stoffe, die durch chemische Einwirkung lebendes Gewebe zerstören oder andere Güter und Transportmittel bei Freisetzung beschädigen können.

GefahrzettelSymbol mit angegriffener Hand und Materialoberfläche
UnterklassenDrei Verpackungsgruppen je nach Einwirkzeit und Schwere der Verätzung
Wo Ihnen das begegnetKonzentrierte Säuren und Laugen, Batteriesäure

Fragen und Antworten

Ändern sich diese Regeln häufig?

Die Grundstruktur ist stabil, einzelne Details wie neue Gefahrenklassen oder ADR-Novellen werden aber regelmäßig aktualisiert, zuletzt etwa im Rahmen der Reform 2024/2865.

Reicht das Piktogramm allein zur Gefahreneinschätzung?

Nein, für eine vollständige Gefährdungsbeurteilung sind zusätzlich H-Sätze, P-Sätze, Signalwort und das Sicherheitsdatenblatt heranzuziehen.

Ist jede ätzende Substanz automatisch Gefahrgut der Klasse 8?

Die Einstufung richtet sich nach den konkreten ADR-Kriterien zu Einwirkzeit und Schwere der Verätzung, nicht jede leicht reizende Substanz fällt zwingend darunter.

Warum ist bei Klasse 8 auch die Wirkung auf Material relevant?

Weil ätzende Stoffe bei einem Unfall nicht nur Personen, sondern auch Fahrzeuge, Verpackungen und andere Ladung beschädigen können.

Diese Seite dient der allgemeinen Wissensvermittlung, nicht der rechtsverbindlichen Einstufung eines bestimmten Produkts oder Transportguts.

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